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   BGH, 04.12.1952 - 4 StR 33/50   

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BGH, 04.12.1952 - 4 StR 33/50 (https://dejure.org/1952,775)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1952 - 4 StR 33/50 (https://dejure.org/1952,775)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1952 - 4 StR 33/50 (https://dejure.org/1952,775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Denunziation eines technischen Direktors der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke in Essen wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche Kriegslage und die nationalsozialistische Führung. Der Denunzierte wurde daraufhin vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 04.12.1952 - 4 StR 33/50
    Gibt ein Strafgesetz durch die Aufstellung eines so weiten Strafrahmens selbst zu erkennen, dass sein Tatbestand durch Handlungen von sehr unterschiedlichem Unrechtsgehalt verwirklicht werden kann, so spricht es damit für die Strafbemessung zugleich den Grundsatz aus, dass die angedrohte Höchststrafe nur in den Fällen verhängt werden darf, bei denen der Unrechtsgehalt der Tat - gemessen an den möglichen Verwirklichungen des Tatbestands - besonders hoch und die Schuld oder die Gefährlichkeit des Täters besonders gross ist (BGH 1 StR 123/51 vom 8. Juli 1952).

    Die Widerrechtlichkeit der für den Erfolg ursächlichen Tatbeiträge der Angeklagten entfällt nicht deshalb, weil es an sich das Recht jedes Staatsbürgers ist, den Strafverfolgungsbehörden von dem Verdacht einer strafbaren Handlung Anzeige zu erstatten; denn diese Befugnis räumte nur ein Recht zum Handeln ein, nicht aber dazu, durch dieses Handeln zugleich eine Bedingung für einen strafrechtswidrigen Erfolg zu setzen (BGH 1 StR 123/51 vom 8. Juli 1952).

  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

    Auszug aus BGH, 04.12.1952 - 4 StR 33/50
    Es widerspricht daher dem allgemeinverbindlichen Grundsätze gerechter Strafzumessung, wenn der Richter eine Tat, die unter Berücksichtigung aller für das Strafmass in Betracht zu ziehenden Umstände mit einer mehr an der unteren Strafgrenze liegenden Strafe gesühnt werden sollte, mit der nach dem Strafrahmen höchsten Strafe ahndet (BGH 2 StR 45/50 vom 29. Mai 1952).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Zur Gültigkeit des in Frage kommenden § 5 KSSVO wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in der Entscheidung BGHZ 17, 327, 334 f. zusammengestellt ist, und zum Merkmal der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift auf die Entscheidung BGH 4 StR 33/50 vom 4.Dezember 1952 sowie Schwinge, MStGB, 6.Aufl. Anm.IV 2 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO verwiesen.
  • BGH, 25.05.1955 - VI ZR 6/54

    Sittenwidrige Anzeige

    In mehreren anderen Entscheidungen sind die Strafsenate jedoch von der Gültigkeit dieser Bestimmung ausgegangen (z.B. BGHSt 4, 66, Urteil vom 20. November 1952 in der Strafsache gegen die Beklagten - 3 StR 401/51 - sowie die Urteile vom 4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50 - und 25. Juni 1952 - 5 StR 219/53 und 5 StR 220/53 -).
  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 46/50

    Rechtsmittel

    Widerrechtlich wäre das Urteil auch, wenn die verhängten Strafen mit den Grundsätzen rechtsstaatlichen Strafens nicht zu vereinbaren wären, falls sie ohne Rücksicht auf Art und Mass der Schuld des Täters bemessen und nur als Mittel zur politischen Einschüchterung der Bevölkerung benutzt worden sind (BGHSt 3, 110; BGH Urteil vom 4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50).

    Die Widerrechtlichkeit dieses für den Erfolg ursächlichen Tatbeitrages des Angeklagten, der je nach seiner Willensrichtung als Mittäter oder Gehilfe anzusehen sein wird, entfällt nicht schon deshalb, weil jeder Staatsbürger berechtigt ist, der Strafverfolgungsbehörde den Verdacht der Begehung einer Straftat wahrheitsgemäss anzuzeigen; denn diese Befugnis gibt ihm kein Recht, durch sein Verhalten zugleich eine Bedingung für einen rechtswidrigen Erfolg zu setzen (BGHSt 3, 110; BGH Urteil vom 4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50).

  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52

    Denunziation einer kommunistischen Widerstandsgruppe durch einen V-Mann der

    Denn wo immer das besetz ein Recht oder eine Pflicht zum Handeln aufstellt, schliesst dies nicht die Befugnis ein, durch solches Handeln einen strafrechtswidrigen Erfolg zu fördern (vgl. BGHSt 3, 122; 4 StR 33/50 vom 4. Dezember 1952).
  • BGH, 11.08.1953 - 3 StR 126/53

    Vollzug eines Himmler-Befehls zur Erschiessung des von den Amerikanern ernannten

    Ein solcher Rechtssatz ist z.B. der allgemein geltende Grundsatz gerechter Strafzumessung (BGH 29. Mai 1952 - 2 StR 45/50;4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50).
  • BGH, 24.06.1953 - VI ZR 7/52

    Rechtsmittel

    Die Widerrechtlichkeit entfällt nicht schon deshalb, weil jeder Staatsbürger berechtigt ist, der Strafverfolgungsbehörde den Verdacht der Begehung einer Straftat wahrheitsgemäß anzuzeigen; denn diese Befugnis gibt ihm kein Recht, durch sein Verhalten zugleich eine Bedingung für einen rechtswidrigen Erfolg zu setzen (BGHSt 3, 110 [120]; Urteile BGH vom 4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50 - und vom 18. Dezember 1952 - 4 StR 46/50 -).
  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 440/55

    Rechtsmittel

    Denn die Anzeige diente im vorliegenden Falle der Verübung strafbaren Unrechts (BGH 4 StR 33/50 vom 4. Dezember 1952; 4 StR 760/52 vom 28. März 1953; 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; BGHSt 3; 110, 121).
  • BGH, 05.06.1953 - 2 StR 97/50

    Rechtsmittel

    Dem 1. Strafsenat sind der 3. Strafsenat - Urteil vom 6. November 1952 3 StR 59/50, zum Abdruck bestimmt -, der 4. Strafsenat - Urteil vom 4. Dezember 1952 4 StR 33/50 - und der 5. Strafsenat - Urteil vom 19. Februar 1953 5 StR 300/52 - beigetreten.
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